Corona-Konzept

Corona-Schutzkonzept IN*VISION Seminar& Festival 2021

Ein paar einleitende Worte…

… Jaaaa - trotz Corona wollen wir es möglich machen und planen tatsächlich ein IN*VISION Seminar & Festival 2021, welches in Brandenburg in Präsenz stattfinden soll! Natürlich darf dabei ein ganzheitliches, allumfassendes Hygienekonzept nicht fehlen. Damit ihr wisst was euch erwartet, wollen wir euch dieses hier kurz erklären.

Bei Fragen könnt ihr euch an invision-kontakt[at]posteo[dot]net melden. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir sehr detaillierte Rückmeldungen nur für bereits Angemeldete und an einer Teilnahme interessierte Personen gewährleisten können.

Wir bitten alle Menschen, die an der IN*VISION teilnehmen möchten, sich mit den Hygienehinweisen der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts sorgfältig zu beschäftigen. Für eine erfolgreiche Durchführung der IN*VISION müssen wir alle gemeinsam auf die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln achten. Sie werden euch bei Ankunft auf dem Gelände mit der Anmeldung noch einmal genauer erklärt. Dennoch ist es insgesamt für alle leichter, wenn jede Person sich vorher schon damit beschäftigt hat. Für uns gilt natürlich immer die zu dem Zeitpunkt gültige „Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-Cov-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“.

ANREISE

Dieses Jahr wird es nur zwei Möglichkeiten der Anreise geben, um die Gefahr einer Ansteckung in öffentlichen Verkehrsmitteln zu minimieren:
1. Gemeinsame Anfahrt in Reisebussen
2. Anfahrt in privaten Autos zum Veranstaltungsgelände

Alle Teilnehmer*innen ohne kompletten Impfschutz und ohne einen Nachweis der Genesung müssen bei der Anreise (egal auf welchem Wege diese stattfindet) einen negativen PCR-Test vorweisen, welcher nicht älter als 36 Stunden ist. Ihr könnt euch kostenlos über ein Testzentrum in Berlin, mit dem wir kooperieren in Berlin PCR testen lassen (die genau Informationen dazu erhaltet ihr nach der Anmeldung!) oder individuell Test-Zertifikate mitbringen. Nachdem ihr euch testen lassen habt, solltet ihr versuchen, euch bis zur Abfahrt weitestgehend zu isolieren, um eine Gefahr der Infizierung zwischen PCR-Test und Anreise zu vermeiden.
Am Tag der Anreise selbst solltet ihr dann noch einen Schnelltest machen und das negative Testergebnis mitbringen. Vor dem Betreten des Busses (bei gemeinsamer Anreise von Berlin aus) müsst ihr sowohl das negative PCR-Testergebnis, als auch das negative tagesaktuelle Schnelltestergebnis vorzuzeigen. Ein negatives Schnelltestergebnis müssen ALLE mitbringen, auch Geimpfte und Genesene! Während dieser vorgelagerten Anmeldung (noch in Berlin) werden alle anwesenden Personen ihre Mund-Nasen-Maske tragen und dazu aufgefordert, das Desinfektionsmittel für ihre Hände zu nutzen.
Teilnehmer*innen, welche mit dem Auto direkt anreisen, müssen vor Ort sowohl das negative PCR-Testergebnis, als auch das negative tagesaktuelle Schnelltestergebnis vorzuzeigen. Auch hier gilt: für Genesene und geimpfte Personen reicht ein tagesaktuelles Schnelltestergebnis.
Sollten Teilnehmer*innen das eine oder andere Testergebnis nicht vorweisen können, wird ihnen das Betreten des Busses, bzw. des Geländes verwehrt.

Genesene und Personen mit vollem Impfschutz sind mit negativ getesteten Personen gleichgestellt, solange ein jeweiliger Nachweis vorgezeigt werden kann. Auch Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen. Sie brauchen keinen PCR Test, aber alle Kinder ab 6 Jahren sollten vorher auch einen Schnelltest machen.

VOR ORT

Weitere Testungen

Alle (auch geimpfte und genesene) Teilnehmer*innen, Teammitglieder und externe Referent*innen, etc. werden jeden Morgen durch ein vor Ort anwesendes Testteam schnell-getestet. Sollte es hier zu einem positiven Ergebnis kommen, wird die betroffene Person bis zum endgültigen Ergebnis alleine in einem Zimmer untergebracht (weitere Infos hierzu, siehe weiter unten „Kontaktnachverfolgung bei positiven Befund“).

Persönliche Hygiene

Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die
Tröpfcheninfektion (etwa beim Sprechen, Husten und Niesen). Daher sind die wichtigsten Hygienemaßnahmen (entsprechend der SARS-CoV-2-UmgV §1 Allgemeine Hygieneregeln, §2 Abstandsgebot, §3 Medizinische Maske, Mund-Nasen-Bedeckung, §8 Sonstige Veranstaltungen), die wir alle einhalten sollten:
• Wo immer es möglich ist, sollten wir den Mindestabstand von 1,5m einhalten.
• das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife für eine Dauer von 20 bis 30 Sekunden. Dafür werden auf dem Gelände mehrere Waschmöglichkeiten inklusive Desinfektionsmittel ausgewiesen.
• In geschlossenen Räumen und in Veranstaltungszelten gilt ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund- Nasen-Bedeckung oder FFP2- Maske, die Tragepflicht gilt nicht für Personen, die sich auf einem festen Sitzplatz aufhalten, sofern zwischen den Sitzplätzen der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten wird.
• Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren und Personen, denen das nachweislich wegen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist
Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung oder sonstigen mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen (s. Website des RKI) müssen umgehend die Veranstalter*innen informiert werden
• Die Teilnehmenden sind aufgefordert, ihren Gesundheitszustand zu beobachten. Bei akuten Symptomen kann jeder Zeit unter Aufsicht ein COVID-19 Schnelltest am Infopoint durchgeführt werden.
• Wenn bei einer teilnehmenden Person Symptome einer Atemwegserkrankung oder sonstige mit COVID-19 in Verbindung stehenden Symptome (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Abgeschlagenheit/Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, Schnupfen, Halsschmerzen, etc.) auftreten, muss umgehend die Kern-Crew informiert und ein Covid-19 Test durchgeführt werden.
• Husten- und Nies-Etikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Achtet auf einen größtmöglichen Abstand, am besten wegdrehen.

Wegekonzept

Das ganze Gelände wird mit einem Wegekonzept und Konzepten für das Schlange stehen versehen, sodass Menschenansammlungen vor der Anmeldung, der Essensausgabe, den Workshopräumen und Sanitäranlagen verhindert werden können. Bitte achtet auch selber darauf, dass es nicht zu Menschenansammlungen kommt.

Raumhygiene

Mehr als in anderen Jahren werden wir darauf achten, regelmäßig zu lüften, um die Innenraumluft vollständig auszutauschen. Wenn die Wetterlage es zulässt, sollten Raum- und Zelttüren daher permanent geöffnet bleiben.
Grundsätzlich findet der Großteil der IN*VISION, wie auch schon in vergangenen Jahren draußen statt. Außerdem findet ihr an zentralen Stellen, sowie Eingangsbereichen Desinfektion-Stationen zur Handdesinfektion.

Übernachtungen

Für die Übernachtungen während der IN*VISION gelten zusätzlich die Corona-Schutzkonzepte der jeweiligen Übernachtungs-Orte. Diese ähneln unseren Vorgaben und werden euch je nachdem wo ihr übernachten werdet, nochmal gesondert mitgeteilt.
Wenn ihr eine Übernachtung im Zimmer außerhalb des Festivalgeländes wünscht oder braucht, könnt ihr direkt angeben mit welchen Personen ihr euch das teilen könnt oder ob ihr ein Einzelzimmer benötigt. Wir möchten damit gewährleisten, dass geteilte Zimmer nur an gemeinsame Haushalt, enge Kontakt- und Beziehungspersonen oder Bezugsgruppen vergeben werden. Bitte achtet auch beim Zelten darauf.

Kontaktnachverfolgung bei positiven Befund

Sollte es zu einem positiven Schnelltest Befund kommen, werden wir gemeinsam veranlassen, dass die positiv getestete möglichst zeitnah Zugang zu einer PCR-Testung in Berlin erhält. Sollte die betroffene Person es nicht bevorzugen direkt abzureisen, wird die Person bis zum endgültigen Testergebnis in einem separaten Quarantänebereich (Zimmer und Sanitäranlage) in der Nähe des Festivalgeländes untergebracht. Bei einem positiven PCR Test-Ergebnis muss die Abreise organisiert werden.

Kontaktnachverfolgung

Die Kontaktnachverfolgung während des Festivals werden wir durch das Führen von Anwesenheitslisten in den einzelnen Workshops, Konzerten und gemeinsamen Essenssituationen sicherstellen. Diese Übersichten werden durch ein QR-Code basiertes System des „Ein- und Auscheckens“ in die unterschiedlichen Räume, die denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, generiert. Die Datensätze, die dabei entstehen, werden auf einem sicheren Server zwischengespeichert und sind nur für die Veranstalter*innen einsehbar. Sie sind lediglich für die Nachverfolgung von kleinteiligeren Clustern im Impfgeschehen vorgesehen. Im Ernstfall können somit betroffene enge Kontaktpersonen informiert werden. Nach vier Wochen werden alle Daten der Kontaktnachverfolgung vernichtet.
In der Kontaktnachverfolgung werden die nachweislich Infizierte Person und die Veranstalter*innen gemeinsam versuchen die engeren Kontaktpersonen zu bestimmen. Die Empfehlungen des RKI zum Management von Kontaktpersonen gelten hierbei als Richtlinie.
Nachgewiesene positive COVID-19 Fälle werden dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet.